Aufgaben einer Brandmeldeanlage

Die automatische Brandmeldeanlage in Kombination mit einer akustischer Alarmierungsanlage detektiert einen Brand im Frühstadium. Es alarmiert Personen im Gebäude, steuert automatisch die Brandschutz- und Betriebseinrichtungen an, alarmiert die Feuerwehr und lokalisiert den Gefahrenbereich.

 

Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage sind daher:

  • Erkenne von Bränden im Frühstadium
  • Alarmieren der Personen im Gebäude
  • Alarmieren von hilfeleistenden Stellen (Feuerwehr)
  • Steuerung der brandschutztechnischen Anlage
  • Schutz von Personen und Sachwerten

 

Damit die Funktionalität der Brandschutzanlage gegeben ist, muss diese fachgerecht geplant und eingebaut werden.


Funktionsweise einer Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen bestehen aus Meldern, die den Brand erkennen und der Brandmeldezentrale, die zur Informationsverarbeitung dient. Zusätzlich gibt es auch Anzeigemöglichkeiten für die Feuerwehr, die im Brandfall exakt sehen, welcher Melder ausgelöst hat und wie dieser zu erreichen ist. Feuerwehrlaufkarten, helfen bei der Orientierung der Einsatztruppe vor Ort. Über Bedieneinrichtungen ist es ebenfalls möglich, über die Anlage Brandbekämpfungsmaßnahmen zu steuern. Brandmeldeanlage können mit unterschiedlichen Meldern ausgerüstet werden, die auf verschiedene Kenngrößen reagieren:

  • Wärmemelder
  • Rauchmelder
  • Mehrkriterienmelder
  • Handfeuermelder
  • Flammenmelder

Brandmeldeanlage Planung, Installation und Wartung aus einer Hand

Planung von Brandmeldeanlagen

Das kompetente Planungsteam für Brandschutzanlagen von STAMM erarbeitet eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Bauvorhaben. Wir sind dafür gemäß DIN 14675 zertifiziert und erfüllen dadurch alle Anforderungen, die dafür erforderlich sind. Neben bekannten Systemen führen wir auch preiswerte zertifizierte Alternativen und finden dadurch auch für Ihr Projekt den passenden preislichen Rahmen. Dabei realisieren wir Ihre Anfragen sowohl in Bestandsobjekten als auch in Neubauten.

Installation von Brandmeldeanlagen

Die Norm für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen ist die DIN-14675. STAMM realisieren die Installation nach den Vorgaben aus der Projektierung. Wir montieren und befestigen Ihre Brandmeldeanlage mit allen Anlagenkomponenten und Meldern, programmieren die Brandmeldezentrale mit allen Ansteuerungen und nehmen die Anlage in Betrieb. Die Installation und Bauausführung wird durch unser qualifiziertes Brandschutz- und Montagepersonal ausgeführt.

Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen

STAMM, bietet Ihnen auch die Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandmeldeanlagen am. Unsere Zertifizierungen decken die meisten renommierten Hersteller von Brandmeldesystemen ab. Die Inspektion ist quartalsweise fällig, die Wartung muss jährlich durchgeführt werden. Gerne beantworten wir Ihre spezifische Anfrage.

STAMM Ihr verlässlicher Partner für Brandmeldeanlagen in Dresden & Sachsen

Die STAMM GmbH ist eine zertifizierte Fachfirma nach DIN 14675 und ist dadurch berechtigt, Sie beim Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr zu unterstützen. Dies umfasst die sowohl die Planung und Projektierung gemäß benötigtem Schutzumfang sowie die Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlage. Alle benötigten Anlagenteile liefern wir aus einer Hand:

 

  • Brandmeldezentrale (BMZ),
  • Brandmelder,
  • Handfeuermelder,
  • Rauchschalter,
  • Wärmeabzug,
  • Rauchabzug (RWA),
  • Rauchansaugsystem (RAS),
  • Feuerwehrschlüsseldepot (FSD),
  • Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT),
  • Feuerwehr-Bedienfeld (FBF),
  • Laufkartenkasten u.v.m.

 

Wir unterstützen Sie auch beim Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage ohne direkte Alarmierung der Feuerwehr. Wo eine flächendeckende Verkabelung der benötigten Anlagenteile problematisch ist, setzen wir Funkkomponenten ein. Somit ist gewährleistet, dass wir für jedes Projekt die richtige Lösung haben. Wen Sie einen kompetenten Partner für Ihr Brandmeldeanlage suchen, können Sie sich auf die STAMM GmbH aus Riesa verlassen.


Fragen unserer Kunden zu Brandmeldeanlagen

Wo ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?

Im Bauordnungsrecht ist der Einbau einer Brandmeldeanlage, die mit der Feuerwehr verbunden ist, im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt.

Wer darf eine Brandmeldeanlage installieren?

Unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen, dürfen gemäß Definition 3.7 der DIN 14675 darf der Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, deren Kompetenz nachgewiesen ist.

Welche Arten von Brandmeldern gibt es?

Es gibt optische Rauchmelder, Ionisierende Rauchmelder, Wärme- bzw. Hitzemelder, Infarot- und Ultraviolettmelder, Rauchgasmelder, Funkrauchmelder, Dual-Rauchmelder und Smarthome Rauchmelder.

Wie oft muss eine BMA gewartet werden?

Die Wartung sollte mindestens einmal jährlich im Anschluss an eine Inspektion durchgeführt wer-den. Eine Brandmeldeanlage wird daher vierteljährlich inspiziert und einmal jährlich gewartet.

Wer darf Brandmeldeanlagen abschalten?

Dies ist nur der Feuerwehr erlaubt. Der Betrieb darf nach der Feststellung, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, lediglich die Alarmsirene ausschalten.


Sie suchen einen zuverlässigen Partner für die Planung, Installation und Wartung von einer Brandmeldeanlage? Dann sind Sie bei der STAMM GmbH genau richtig. Wir, die Experten auf diesem Gebiet, helfen Ihnen mit unserem Team, um zu gewährleisten, dass Ihr Projekt rechtzeitig und genau nach Ihren Vorgaben abgeschlossen wird.

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